Kassenmeldung nach § 146 – allgemeine Informationen

Kassenmeldung nach §146 AO

Das Wichtigste in Kürze:

Betriebe, die ein elektronisches Kassensystem mit TSE nutzen (TSE Nutzung ist verpflichtend), müssen dies ab 2025 ihrem Finanzamt melden.
Dies gilt auch für andere elektronische Aufzeichnungssysteme wie z. B. Waagen mit Kassenfunktion. Die Vorschriften für elektronische Kassensysteme betreffen auch Wegstreckenzähler
und Taxameter. 

Es gelten folgende Meldepflichten:

         
Geräte die vor dem 01.07.2025 angeschafft (gekauft, geleast oder gemietet) wurden müssen bis zum 31.07.2025 elektronisch dem Finanzamt gemeldet werden

         
Geräte die ab dem 01.07.2025 angeschafft (gekauft, geleast oder gemietet) werden müssen innerhalb eines Monats dem Finanzamt gemeldet werden

         
Die Außerbetriebnahme eines Geräts ist innerhalb eines Monats dem Finanzamt zu melden

         
EU-Taxameter die unter die Nichtbeanstandungsregelung des BMF vom 13.10.2023 (BStBl. I S. 1718) fallen, sind abweichend spätestens bis zum 31.12.2025 dem Finanzamt zu melden


Was Sie jetzt tun müssen:

        Seit dem 01.01.2025 steht eine elektronische Übermittlungsmöglichkeit über das Programm „Mein ELSTER“ und eine ERiC-Schnittstelle zur Verfügung. Sofern Sie über einen „Mein Elster“ Zugang verfügen, können Sie die Meldung selbst vornehmen

        Sofern Sie „DATEV Mein Fiskal – Kassenarchiv und Kassenbuch online“ nutzen, kann die Meldung in diesem Programm erfolgen

         Sollten Sie die Meldung nicht selbst vornehmen wollen, so können Sie uns beauftragen diese für Sie zu erstellen

Wir haben für Sie unter folgendem Link eine Seite mit nützlichen Informationen zum Thema „Meldepflicht für elektronische Kassensysteme“ erstellt und bitten Sie bei Fragen zu dem Thema zunächst dort nachzulesen. Sollten sich darüber hinaus weitere Fragen ergeben, so finden Sie die Kontaktdaten des in unserem Haus zuständigen Ansprechpartners für die Kassenmeldungen auf dieser Seite.

Bitte beachten Sie, dass eine Beauftragung unseres Hauses mit der Erstellung der Meldung ausschließlich über das Formblatt unter o. g. Link möglich ist.


Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Angela Meyer gerne zur Verfügung.

Bitte schreiben Sie einfach eine kurze E-Mail mit Ihrer Frage an: kassenmeldung@grp-digital.de