Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abrufen

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abrufen

Seit 2023 sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen („gelber Zettel“) ihrer Mitarbeiter elektronisch von den gesetzlichen Krankenkassen anzufordern. Die Beschreibung des Verfahrens sieht den Abruf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nur im Pull-Prinzip vor: D. h., die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird von den Krankenkassen nicht automatisch übertragen, sondern muss für jeden Krankheitszeitraum aktiv abgerufen werden.

Der Abruf der eAU ist für alle gesetzlich versicherten Arbeitnehmer, kurzfristig oder geringfügig entlohnt Beschäftigte (inkl. Rentner, Werkstudenten) möglich bei:

  • Krankheit

  • Stationärem Krankenhausaufenthalt

  • Arbeitsunfällen

  • Betriebskrankheiten

Ausgenommen vom digitalen Verfahren sind Arbeitsausfälle aufgrund von Reha- oder Kuraufenthalten, der Beaufsichtigung erkrankter Kinder sowie Krankheiten Privatversicherter Personen. Hier erhalten Sie weiterhin das Attest in Papierform.

Der Abruf und die Anzeige der eAU ist über Datev Personaldaten (=Bestandteil von Datev Unternehmen online) möglich. Zusätzlich werden neue Rückmeldungen von eAUs, die z. B. über das Lohnabrechnungsprogramm abgerufen wurden, in Datev Personaldaten angezeigt.