
Die E-Rechnung kommt.
Was Sie darüber wissen müssen.
Ab dem 1. Januar 2025 wird der Empfang von E-Rechnungen in Deutschland verpflichtend. Diese Regelung betrifft alle inländischen Unternehmen, die steuerpflichtige Umsätze an andere Unternehmen im Inland (B2B) erbringen. Für den Versand von E-Rechnungen gelten Übergangsfristen bis zum 31. Dezember 2027. Ausgenommen sind jedoch steuerfreie Lieferungen und Leistungen, Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro sowie der Verkauf von Fahrkarten. Unternehmen sollten sich rechtzeitig auf die Umstellung vorbereiten, um den neuen Anforderungen zu entsprechen.

Die E-Rechnung kommt.
Was Sie darüber wissen müssen.
Ab dem 1. Januar 2025 wird der Empfang von E-Rechnungen in Deutschland verpflichtend. Diese Regelung betrifft alle inländischen Unternehmen, die steuerpflichtige Umsätze an andere Unternehmen im Inland (B2B) erbringen. Für den Versand von E-Rechnungen gelten Übergangsfristen bis zum 31. Dezember 2027. Ausgenommen sind jedoch steuerfreie Lieferungen und Leistungen, Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro sowie der Verkauf von Fahrkarten. Unternehmen sollten sich rechtzeitig auf die Umstellung vorbereiten, um den neuen Anforderungen zu entsprechen.
Übergangsregelungen zur Einführung der E-Rechnungspflicht.
FAQs
Fragen & Antworten zur E-Rechnung
Natürlich wirft eine Veränderung dieser Größenordnung einige Fragen auf. Wir haben die wichtigsten für Sie zusammengetragen und beantworten diese – ganz ohne Fachchinesisch und wie gewohnt auf Augenhöhe.
1. Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die strukturierte Daten in einem standardisierten Format enthält, sodass sie automatisiert von Systemen gelesen und verarbeitet werden kann. Sie ersetzt die klassischen Papier- oder PDF-Rechnungen und ermöglicht eine effizientere, schnellere und sichere Abwicklung von Rechnungen.
2. Wer ist betroffen?
Die verpflichtende Einführung der E-Rechnung betrifft zunächst alle Unternehmen im B2B-Bereich, also Geschäftsbeziehungen zwischen zwei Unternehmen. Das bedeutet: Jeder Rechnungssteller und -empfänger, der an einem geschäftlichen Austausch beteiligt ist, muss künftig E-Rechnungen nutzen, sofern die Geschäftspartner nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.
3. Wie können sich Unternehmen vorbereiten?
Um auf die E-Rechnungspflicht vorbereitet zu sein, sollten Unternehmen ihre Rechnungsprozesse prüfen und gegebenenfalls anpassen. Dies kann die Einführung geeigneter Softwarelösungen für die Erstellung und den Empfang von E-Rechnungen umfassen, ebenso wie die Schulung von Mitarbeitern, die in die Rechnungserstellung oder -verarbeitung involviert sind. Es ist auch ratsam, die bestehenden Buchhaltungs- und ERP-Systeme dahingehend zu prüfen, ob sie mit E-Rechnungen kompatibel sind.
4. Wie kann die Kanzlei GRP dabei unterstützen?
Wir stehen Ihnen bei der Umstellung auf die E-Rechnungspflicht zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Analyse Ihrer aktuellen Prozesse, beraten Sie zur Auswahl und Einführung geeigneter Softwarelösungen und sorgen dafür, dass Ihre Systeme und Abläufe den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Darüber hinaus bieten wir Schulungen für Ihre Mitarbeiter an und helfen Ihnen, eventuelle Herausforderungen zu bewältigen.
Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig mit der Vorbereitung zu beginnen, um eine reibungslose Umstellung sicherzustellen. Für Fragen oder weiterführende Informationen steht Ihnen unser Team jederzeit zur Verfügung – kontaktieren Sie uns gerne unter
E-Rechnungs-Viewer über ELSTER
Die Finanzverwaltung hat einen kostenlosen E-Rechnungs-Viewer für im XML-Format vorliegende E-Rechnungen veröffentlicht. Mit Hilfe des E-Rechnungs-Viewers können im XML-Format empfangene E-Rechnungen auch für Menschen einfacher lesbar dargestellt werden. Hierzu muss die Rechnung lediglich im neuen Tool auf der Internetseite www.e-rechnung.elster.de hochgeladen werden – eine Anmeldung bei ELSTER ist dafür nicht erforderlich.
Den E-Rechnungs-Viewer sowie weitere Informationen finden Sie unter www.e-rechnung.elster.de