Verifications of Payee – Änderungen im SEPA-Verfahren

Änderungen im SEPA-Verfahren

Was Sie darüber wissen müssen.​

Ab Oktober 2025 müssen alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) vor der Freigabe einer Überweisung prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN übereinstimmt.

Verification of Payee (VoP) ist Teil einer neuen EU-Verordnung. Danach müssen alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) vor der Freigabe einer Überweisung prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt (Empfängerüberprüfung). Damit soll die Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr weiter erhöht werden.

Die allgemeine technische Infrastruktur für die VoP-Prüfungen wird bereits am 5. Oktober, vier Tage vor der gesetzlichen Pflicht, aktiv sein. Von diesem Stichtag an werden VoP-Prüfungen durchgeführt.

Sie sind von VoP betroffen, wenn Sie SEPA-Überweisungen senden oder empfangen, unabhängig davon, mit welchem Übermittlungsverfahren oder mit welcher Software Sie arbeiten.

Zahlungsempfänger der GRP-Gruppe

Nachfolgend finden Sie die jeweils gültingen Zahlungsempfänger für SEPA-Zahlungen:

GRP Günter-Reitmayer StB. GmbH & Co. KG – Standort Augsburg

Stadtsparkasse Augsburg: GRP GÜNTER – REITMAYER STEUERBERATUNGSGES.MBH & CO.KG

Bankhaus Hafner Augsburg: GRP Günter – Reitmayer Steuer-


GRP Consult StB. GmbH  – Standort Augsburg

Stadtsparkasse Augsburg: GRP CONSULT STEUERBERATUNGSGESELLSCH. MBH


GRP Concept GmbH  – Standort Neusäß

Stadtsparkasse Augsburg: GRP CONCEPT STEUERBERATUNGS- GESELLSCHAFT MBH

Bankhaus Hafner Augsburg: GRP Concept


GRP Schmid StB. GmbH & Co. KG – Standort Thannhausen

Raiffeisenbank Thannhausen: GRP Schmid Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co KG